„Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung. will das Bundesinnenministerium den Verfassungsschutz mit erweiterten Kompetenzen und Machtbefugnissen ausstatten, die bislang der Polizei und der Justiz vorbehalten waren. Die Zeitung beruft sich auf ein Dokument mit dem Titel „Vorbereitung Koalitionspapier” mit dem Datum 22. September, das der Redaktion vorliegt.“
„V-Leute sollen künftig ungeschoren ’szenetypische’ Straftaten begehen dürfen. Bei den Nazis heißt das zum Beispiel: Körperverletzung und Hasspropaganda. Verdeckte Ermittler könnten also künftig Jagd auf Linke und Migranten machen.“
„Man gewinnt zunehmen den Eindruck, dass Herr Schäuble vergessen hat, was die Aufgaben eines deutschen Innenministers sind. Daher möchte ich Herrn Schäuble, an seinen Amtseid nach Artikel 56, 64 abs.2 erinnern, in dem er vor vier Jahren geschworen hat, das Grundgesetz zu verteidigen.“
Quelle: Saarländische Online-Zeitung
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